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   LSG Bayern, 18.09.2008 - L 15 B 751/08 V   

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https://dejure.org/2008,28693
LSG Bayern, 18.09.2008 - L 15 B 751/08 V (https://dejure.org/2008,28693)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18.09.2008 - L 15 B 751/08 V (https://dejure.org/2008,28693)
LSG Bayern, Entscheidung vom 18. September 2008 - L 15 B 751/08 V (https://dejure.org/2008,28693)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Rechtsbehelfsbelehrung gem. § 66 Abs. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.F.d. Beschlusses über einen außerordentlichen Rechtsbehelf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Bayern, 17.12.2008 - L 15 V 8/07

    Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2008 - L 15 B 751/08
    Das Bayer. Landessozialgericht (BayLSG) hat mit Beschluss vom 05.05.2008 - L 15 V 8/07 - den Antrag vom 19.12.2007 auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg abgelehnt (§ 73a SGG i.V.m. § 114 ZPO).

    Denn bereits der Beschluss des BayLSG vom 05.05.2008 - L 15 V 8/07 - ist gemäß § 177 SGG endgültig.

    Entgegen der Vermutung des Klägers, auch hier würde das Verfahren solange verschleppt, bis die Klage durch den Tod des Klägers sich von selbst erledigt habe, ist vorgesehen, den vorliegenden Rechtsstreit L 15 V 8/07 baldmöglichst zu entscheiden.

    Sollte der Kläger durch erneute unzulässige oder unbegründete außerordentliche Rechtsbehelfe vorstellig werden, so wird das BayLSG in Beachtung des Beschlusses des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S - untätig bleiben und hierüber nicht mehr durch gesonderten Beschluss entscheiden, um eine weitere Verfahrensverzögerung in dem Hauptsacheverfahren L 15 V 8/07 zu vermeiden.

  • BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S

    Richterrechtliche Untätigkeitsbeschwerde - fehlende vorwerfbare Untätigkeit des

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2008 - L 15 B 751/08
    Sollte der Kläger durch erneute unzulässige oder unbegründete außerordentliche Rechtsbehelfe vorstellig werden, so wird das BayLSG in Beachtung des Beschlusses des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21.05.2007 - B 1 KR 4/07 S - untätig bleiben und hierüber nicht mehr durch gesonderten Beschluss entscheiden, um eine weitere Verfahrensverzögerung in dem Hauptsacheverfahren L 15 V 8/07 zu vermeiden.
  • LSG Bayern, 16.07.2008 - L 15 V 14/08

    Zulässigkeit der Herleitung außerordentlicher Rechtsbehelfe über das gesetzlich

    Auszug aus LSG Bayern, 18.09.2008 - L 15 B 751/08
    Die hiergegen gerichtete Anhörungsrüge vom 01.06.2008 ist mit Beschluss des BayLSG vom 16.07.2008 - L 15 V 14/08 C - als unzulässig verworfen worden.
  • LSG Bayern, 30.11.2012 - L 15 VK 3/09

    Statthaft ist eine Wiederaufnahmeklage nur dann, wenn ein Wiederaufnahmegrund

    Der Senat hat die Akten des Beklagten, die Akten des Sozialgerichts München zu den Aktenzeichen S 29 V 105/97, S 25 V 102/95, S 29 V 26/05, S 33 V 27/04, S 33 V 4/05, S 33 V 31/06 und S 33 V 11/07 ER sowie des Bayerischen Landessozialgerichts mit den Aktenzeichen L 15 V 55/99, L 15 V 8/07, L 15 V 14/08 C, L 15 B 751/08 V, L 15 B 515/08 V ER C, L 15 VK 9/09, L 15 VK 14/09 NZB und L 15 VK 4/12 RG beigezogen.
  • LSG Bayern, 30.11.2012 - L 15 VK 9/09

    Soziales Entschädigungsrecht

    Der Senat hat die Akten des Beklagten, die Akten des Sozialgerichts München zu den Aktenzeichen S 29 V 105/97, S 25 V 102/95, S 29 V 26/05, S 33 V 27/04, S 33 V 4/05, S 33 V 31/06 und S 33 V 11/07 ER sowie des Bayerischen Landessozialgerichts mit den Aktenzeichen L 15 V 55/99, L 15 V 8/07, L 15 V 14/08 C, L 15 B 751/08 V, L 15 B 515/08 V ER C, L 15 VK 3/09, L 15 VK 14/09 NZB und L 15 VK 4/12 RG beigezogen.
  • LSG Bayern, 28.11.2012 - L 15 VK 9/09

    Soziales Entschädigungsrecht - Heil- und Krankenbehandlung - rückwirkende

    Der Senat hat die Akten des Beklagten, die Akten des Sozialgerichts München zu den Aktenzeichen S 29 V 105/97, S 25 V 102/95, S 29 V 26/05, S 33 V 27/04, S 33 V 4/05, S 33 V 31/06 und S 33 V 11/07 ER sowie des Bayerischen Landessozialgerichts mit den Aktenzeichen L 15 V 55/99, L 15 V 8/07, L 15 V 14/08 C, L 15 B 751/08 V, L 15 B 515/08 V ER C, L 15 VK 3/09, L 15 VK 14/09 NZB und L 15 VK 4/12 RG beigezogen.
  • LSG Bayern, 17.12.2008 - L 15 V 8/07

    Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz

    Die erneute Beschwerde und Gegenvorstellung des Klägers und Beschwerdeführers vom 15.08.2008 wurde mit Beschluss des BayLSG vom 18.09.2008 - L 15 B 751/08 V - zurückgewiesen.
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